Kopfschmerzen sind weit verbreitet, rund 60 Prozent aller Schweizer sind davon betroffen. In den meisten Fällen sind sie jedoch harmlos, sie verschwinden von selbst und /oder lassen sich mit frei verkäuflichen Schmerzmitteln gut behandeln. Eine Arztkonsultation ist dann in der Regel nicht nötig.
Aber Kopfschmerzen können auch so heftig sein, dass die Befürchtung aufkommt, es könne eine gefährliche Erkrankung dahinterstecken.
Warnsignale…
….bei denen man mit Kopfschmerzen zum Arzt gehen sollte.
Bei etwa fünf Prozent aller Fälle ist der Kopfschmerz ein Symptom einer anderen – mitunter bedrohlichen – Krankheit. Die amerikanische Kopfschmerzgesellschaft hat die fünf Warnzeichen, bei denen Sie einen Arzt aufsuchen sollten, unter der dem Akronym SNOOP zusammengefasst.
Bei den folgenden Warnsignalen sollte ein Arzt aufgesucht werden:
Wann zum Notarzt?
Bei extrem starken Kopfschmerzen, die schlagartig innerhalb von Sekunden ansteigen, bei begleitender Nackensteife, hohem Fieber (im Fall von Meningitis), epileptischen Anfällen oder akuten neurologischen Ausfallsymptomen (z. B. Lähmungen) ist Vorsicht angesagt.
Es muss nicht unbedingt eine gefährliche Krankheit dahinterstecken aber es kann sein, dass die Ursachen dieser Beschwerden rasch kontrolliert werden müssen, in diesem Fall sollte man möglichst rasch in den Notfall.
Die Furcht vieler Kopfschmerzpatienten, dass ein Hirntumor die Beschwerden auslöst, in den allermeisten Fällen unbegründet. Kopfschmerzen aufgrund von Hirntumoren sind bei weniger als 0,1 Prozent aller Kopfschmerzpatienten das einzige oder erste Symptom.
Wann zum Hausarzt?
Er ist in der Regel der Ansprechpartner Nummer Eins.
Auch wenn die meisten Kopfschmerzen keinen Notfall darstellen, sollten man bei häufig wiederkehrenden und belastenden Kopfschmerzen einen Arzt aufsuchen. die Medikamente können bei Dauergebrauch ihrerseits Kopfschmerzen hervorrufen.
Die medizinische Betreuung bietet jedoch einige Probleme. Es gibt keinen Labortest für die häufigsten Kopfschmerzarten und es steht oft nur ungenügend Zeit zur Verfügung. Erschwerend kommt dazu, dass die ärztliche Untersuchung des Nervensystems (Neurostatus) nur andere Krankheiten ausschliessen kann.
Allein die Krankengeschichte (Anamnese), die Kenntnis der Erscheinungen und des Verlaufs des Kopfschmerzleidens erlaubt seine korrekte Klassifikation und die richtige Indikation der Behandlung. Die genaue Beschreibung anhand genauer Notizen oder eines detaillierten Kopfschmerzkalenders durch den Patienten bildet die Basis für eine angepasste Therapie.
Wann zum Neurologen?
Nicht immer fühlen sich Patienten von ihrem Hausarzt gut beraten. Sie können einen Facharzt aufsuchen, wenn nach Absprache mit Ihrem Hausarzt eine weitere Abklärung Ihrer Symptome stattfinden sollte.
Ausserdem werden bestimmte Medikamente (z. B. zur Prophylaxe) nur nach Rücksprache mit dem Neurologen von den Krankenkassen rückerstattet.
Bei Unsicherheiten, an wen man sich wenden sollte, kann das Kopfschmerztelefon der Migraine Action 061 423 10 80 (Di-Do 9-12 Uhr) Unterstützung anbieten.
Colette Andrée
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